Häufig gestellte Fragen

Hier findest du häufig gestellte Fragen.

FAQs zu Reitabzeichen

  • Wo kann man ein Reitabzeichen machen?

    Jeder Landes-Pferdesportverband hat eine Terminliste, wann und in welchem Verein oder Betrieb Reitabzeichenlehrgänge und Reitabzeichenprüfungen angeboten werden. (https://www.psvhan.de/aus-und-fortbildung/abzeichen/termine-fuer-abzeichen-und-sonderpruefungen.html)

  • Ist für den Erwerb eines Reitabzeichens die Mitgliedschaft in einem Reitverein verpflichtend?

    Nur für die Reitabzeichen 5 bis1.

  • Gibt es Altersgrenzen für die Reitabzeichen?

    Nein, jedes Abzeichen kann in jedem Alter abgelegt werden. Das heißt, die Reitabzeichen aller Stufen sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene offen und geeignet.

  • Werden die alten Reitabzeichen anerkannt?

    Natürlich. Die alten Reitabzeichen verfallen nicht. Welchem RA de alten Abzeichen im neuen System entsprechen und wie man im neuen System weitermachen kann, zeigt die Tabelle der FN.

  • Wie bauen die neuen auf den alten Reitabzeichen auf?

    Das bisherige DRA Kl. III entspricht dem RA 4. Der nächste Abzeichenschritt ist daher das RA 3, das wiederum Voraussetzung für das RA 2 ist.

  • Mit welchem Reitabzeichen des neuen Systems kann man in den Turniersport einsteigen?

    Das RA 5 gleicht dem bisherigen DRA Kl. IV und ist damit die Voraussetzung für eine Jahresturnierlizenz zur Teilnahme an LPO-Turniersportprüfungen zu erwerben. (LPO = Leistungs-Prüfungs-Ordnung)

  • Ab welcher Stufe kann das Reitabzeichen nur in der Disziplin Dressur oder Springen abgelegt werden?

    Schon das RA 5 kann als sogenanntes disziplinspezifisches Reitabzeichen absolviert werden, allerdings muss der Reiter im Besitz der RA 7 und 6 und mindestens 21 Jahre alt sein. Die RA 4 bis1 kann jeder disziplinspezifisch abgelegt werden.

  • Welche Ausrüstung ist in der Prüfung nötig?

    In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d. h. Reitkappe, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reithose und Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Chaps. Ab der Prüfung zum Reitabzeichen 5 wird diese Ausrüstung im Turnieroutfit gewünscht.

  • Welche Voraussetzungen muss das Pferd erfüllen?

    Die Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein und in der Ausbildung den jeweiligen Reitabzeichenanforderungen genügen.

  • Was passiert in den neuen Stationsprüfungen?

    Die neuen Stationsprüfungen ersetzen die frühere theoretische Teilprüfung. Hier geht es zwar immer noch um theoretisches Wissen, allerdings wird dieses in den Stationsprüfungen in der praktischen Anwendung abgefragt. Der Prüfer fragt also nicht mehr, wie man z. B. ein Pferd putzt, sondern er lässt sich das Putzen zeigen und erklären.

  • Gibt es Noten in den Reitabzeichenprüfungen?

    Erst ab dem RA 5: Um die Prüfung mit "Bestanden" abzuschließen, muss zum Einen einer Durchschnittsnote von mindestens 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht werden und zum Anderen darf keine Einzelnote einer Teilprüfung unter 5,0 sein.

  • Wie schnell kann man eine Teilprüfung wiederholen?

    Da der Reiter die Chance haben soll, sich zu verbessern und auf die fehlende Teilprüfung vorzubereiten, kann er sie frühestens nach 3 Monaten wiederholen.

  • Wie schnell kann man das nächste Abzeichen machen?

    Ab dem RA 5 wird es für den Reiter anspruchsvoller und es braucht Zeit, sich auf die nachfolgenden RA vorzubereiten. Daher kann man die RA 5 bis 1 immer erst frühestens drei Monate nach dem Bestehen des vorherigen Abzeichens ablegen. Für die RA 10 bis 6 gibt es keine zeitlichen Vorgaben, aber auch hier ist es sinnvoll, sich Zeit für die Vorbereitung zu nehmen und zu üben.

Hier findest du uns.

Unseren Hof findest du hier:

Schreib uns.

Du möchtest mehr wissen, sende uns eine Nachricht:

Danke für deine Nachricht!

Wir melden uns bei dir zurück.

Can't send form.

Please try again later.